Cloud- & KI-Infrastruktur · Sicherheit und Nachweisbarkeit

Nachweise entstehen im Projekt.

Wir bauen Cloud- und KI-Umgebungen so, dass sich Sicherheitsanforderungen aus der Konfiguration heraus belegen lassen: welche Regeln gelten, wer worauf zugreifen konnte, welche Daten wohin geflossen sind. Bezugsrahmen sind die Vorgaben, die für Sie ohnehin gelten - NIS2, ISO 27001, DORA und der EU AI Act, bei KRITIS-Betreibern zusätzlich das KRITIS-Dachgesetz.

Ohne Vorkehrung entsteht der Nachweis erst kurz vor der Prüfung.

Sicherheitsanforderungen wie NIS2, ISO 27001, DORA oder der EU AI Act verlangen, dass Sie belegen können, welche Regeln gelten, wer worauf zugreifen konnte und welche Daten wohin geflossen sind. Wird das nicht laufend mitgeführt, wird jede Prüfung zum Ausnahmezustand - Mitarbeitende suchen wochenlang Belege zusammen, statt sie auf Knopfdruck zu exportieren.

Wir bauen Cloud- und KI-Umgebungen deshalb so, dass sich die Anforderungen aus der Konfiguration heraus belegen lassen: Regeln als versionierter Code, lückenlose Protokollierung, ein KI-Verzeichnis für jede Bewertung nach EU AI Act - und Abweichungen, die sofort auffallen statt erst bei der nächsten Prüfung.

  • Jede Änderung hat Autor, Datum und Begründung im Repository - der Stand ist jederzeit belegbar.
  • Der Nachweis für eine Prüfung entsteht als Export, nicht als Wochenprojekt.
  • Neue Anwendungen starten in einer Umgebung, die Einstufung, Freigabe und Protokollierung schon mitbringt.
Illustration: Zertifizierung und Nachweis

Rahmenwerke

Was die vier Rahmenwerke verlangen

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Risikomanagement für die eigene IT-Sicherheit, Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen und der Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen.

  • Was wir dazu beitragen Die technische Abbildung der Maßnahmen und die Protokolle, aus denen sich ihre Wirksamkeit belegen lässt.
  • Betroffenheit Hängt an Sektor und Größe. Die Registrierungsfrist ist inzwischen abgelaufen - wir ordnen trotzdem ein, ob und wie Sie betroffen sind, und was jetzt noch zu tun ist.

Betrifft NIS2 Ihr Unternehmen überhaupt?

Das hängt an Sektor und Größe, nicht am Gefühl. Wir ordnen Ihre Anforderungen anhand der tatsächlichen Kriterien ein - und sagen auch, wenn Sie nicht betroffen sind.

Ablauf

Vier Schritte zur belegbaren Umgebung

Wir beginnen mit den Anforderungen, die für Sie tatsächlich gelten - und übersetzen sie in Konfiguration statt in ein Dokument, das niemand liest.

  1. Anforderungen zuordnen

    • Welche Rahmenwerke gelten für Ihre Organisation, in welchem Umfang
    • Welche Anforderung trifft welches System und welchen Baustein
  2. Kontrollen technisch abbilden

    • Sicherheitsvorgaben als versionierte Richtlinien, Protokollierung von Zugriffen, Änderungen und Datenflüssen
    • KI-Verzeichnis aufsetzen und mit dem ersten Anwendungsfall füllen
  3. Nachweise automatisieren

    • Berichte und Exporte statt manuell zusammengetragener Belege
    • Aufbewahrungsfristen so setzen, dass der Nachweis bei der Prüfung noch da ist
  4. Regelmäßig prüfen

    • Abweichungen vom Sollzustand laufend sichtbar machen
    • Rechte und Einstufungen turnusmäßig überprüfen - laufender Betrieb durch uns oder Übergabe an Ihr Team

Was das für Sie bedeutet

Wir liefern die technischen Nachweise, die Ihre Rechtsabteilung oder externe Berater für die Bewertung brauchen - die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihren Fachfunktionen.

  • Geschäftsführung: Die Prüfung wird planbar statt zum Ausnahmezustand - Verantwortliche können belegen, was gilt.
  • IT & Sicherheit: Regeln liegen versioniert im Repository, Abweichungen fallen laufend auf, der Nachweis entsteht als Export.
  • Fachbereich: Neue Anwendungen starten in einer Umgebung, die Einstufung, Freigabe und Protokollierung schon mitbringt.
Illustration: geordnete Dokumente als Nachweise

Was vor der nächsten Prüfung offen ist

Ersetzt das unsere Rechtsberatung?

Nein. Wir liefern die technischen Nachweise, die Ihre Rechtsabteilung oder externe Berater für die Bewertung brauchen - die rechtliche Einordnung bleibt bei Ihren Fachfunktionen.

Was gilt beim EU AI Act aktuell wirklich?

Die Fristenlage verändert sich derzeit und ist an manchen Stellen noch nicht abschließend geklärt. Wir nennen Ihnen den Stand zum Zeitpunkt Ihres Projekts, statt ein Datum auf einer Seite zu behaupten.

Müssen wir dafür die ganze Umgebung neu bauen?

Nein. Wir setzen dort an, wo die Nachweise heute fehlen: Protokollierung, versionierte Richtlinien und das KI-Verzeichnis lassen sich auch in einer bestehenden Umgebung nachziehen. Neu gebaute Teile entstehen von Anfang an belegbar.

Bekommen wir dadurch ein Zertifikat?

Ein Zertifikat vergibt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle, nicht wir. Unsere Arbeit ist die technische Grundlage dafür: eine Umgebung und eine Dokumentation, die der Prüfung standhalten und die Nachweisführung im ISMS tragen.

Welchen Nachweis müssten Sie heute manuell zusammentragen?

06102 / 7488091 web@jl.digital